Mit dem Kündigungsgeld legen Sie Ihre freien Mittel clever und flexibel an. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kreditinstitut und den Anlegenden eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Kündigungsgeld 35 Tage | Kündigungsgeld 90 Tage | |
Mindestanlagebetrag | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
Zinssatz (variabel) | 1,10 % p.a. | 1,60 % p.a. |
Zuzahlungen möglich1 | ja | ja |
Teilkündigungen möglich | ja | ja |
Kündigungsfrist2 | 35 Tage | 90 Tage |
Kündigungsgeld 35 Tage eröffnen | Kündigungsgeld 90 Tage eröffnen |
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.
2 Keine vorzeitige Verfügung vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich
Für die Eröffnung eines Kündigungsgeld-Kontos gelten drei Voraussetzungen. Sie brauchen:
Sie haben noch nicht alles? Dann schalten Sie die fehlenden Funktionen einfach online frei und eröffnen Sie anschließend Ihr Kündigungsgeld – natürlich auch bequem online.
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