Gestalten Sie Ihre Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) ganz nach Ihren Wünschen. Wählen Sie aus mehr als 150 Vorschlägen Ihr Lieblingsdesign. Oder gestalten Sie Ihre einzigartige Karte mit eigenem Motiv.
Ab einem Alter von 16 Jahren (gilt nur für die Beantragung in der Filiale – bei der Online-Beantragung beträgt das Mindestalter 18 Jahre). Die Aufladung kann nur durch den Karteninhaber über das eigene Girokonto bei der Sparkasse Offenbach erfolgen. Sofern Sie als Karteninhaber minderjährig sind, gelten folgende Besonderheiten:
Monatspreis | 2,50 Euro1 |
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Ersatzkarte | 15,00 Euro |
Wunsch-Motiv | Kostenfrei |
in Euro im EWR6 | Unentgeltlich |
in Fremdwährung im EWR6 – in EWR-Fremdwährung7 Währungsumrechnungsentgelt – in Drittstaatenwährung8 |
2,5 % des Umsatzes 2,5 % des Umsatzes |
in Fremdwährung außerhalb des EWR6 | 2,5 % des Umsatzes |
mit unserer Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) | 2,5 % des Umsatzes, mind. 5,00 Euro |
in Euro | 2,5 % des Umsatzes, mind. 5,00 Euro |
im EWR6 in EWR-Fremdwährung7 Währungsumrechnungsentgelt |
2,5 % des Umsatzes, 0,0 % des Umsatzes |
in Drittstaatenwährung8 | 2,5 % des Umsatzes, mind. 5,00 Euro |
außerhalb des EWR6 in Fremdwährung9 | 2,5 % des Umsatzes, mind. 5,00 Euro |
1 Der monatliche Preis wird einmal jährlich belastet.
2 Ihre Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) ist ausschließlich bei Akzeptanzstellen mit Online-Terminals einsetzbar, da sie keine Hochprägung hat. Händler mit sogenannten Imprint-Geräten akzeptieren die Karte auch aufgrund der notwendigen onlinebasierten Guthabenprüfung nicht.
3 Sofern das Guthaben für fällige Buchungen (z. B. Entgelte, Parkautomaten, Mautstellen, Hotels und Autovermietungen) in Ausnahmefällen einmal nicht ausreichend ist, werden diese Beträge dem angegebenen Abrechnungskonto belastet.
4 Geldautomaten- und Netzbetreiber im Ausland können direkte Kundenentgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat.
5 Aus Sicherheitsgründen werden Karte und Karten-Geheimzahl (PIN) einzeln verschickt.
6 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélmy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
7 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
8 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Punkt „Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung“.
9 Zur Umrechnung siehe Punkt „Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung“.
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung – Kartengestützte Zahlungsdienste
Umsätze mit der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Kreditkarte Gold, der Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR6 in EWR-Fremdwährung7 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar.
Umsätze mit der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Kreditkarte Gold und der Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung8 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard umgerechnet. Der von Mastercard festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich.
Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen.
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