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Überblick

Bau­kinder­geld im Überblick

Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) und das Bundes­ministerium des Innern unterstützen mit dem Bau­kindergeld Familien mit Kindern und Allein­erziehende beim Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Neu­bau als auch der Kauf einer Immobilie. Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unter­schrieben worden sein beziehungs­weise muss in diesem Zeit­raum die Bau­­genehmigung vorgelegen haben.

Ihre Vorteile

  • 1.200 Euro Zuschuss für jedes Kind unter 18 Jahren pro Jahr und für 10 Jahre
  • Das Geld muss nicht zurück­gezahlt werden
  • Gefördert wird der Erwerb oder Bau von selbst­genutztem Wohn­eigentum
  • Der Antrag auf Förderung kann bis spätestens zum 31. Dezember 2023 gestellt werden

Voraus­setzungen

Das Baukinder­geld bekommen Familien mit Kindern und Allein­erziehende mit mindestens einem kinder­geldberechtigten Kind unter 18 Jahren für den Kauf oder Bau des Eigen­heims. Die Immobilie muss selbst genutzt werden. Gefördert wird der Erwerb oder Bau von Wohn­eigentum für die eigene Familie, wenn dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf­vertrages oder der Erteilung der Bau­genehmigung ihre einzige Wohn­immobilie in Deutschland ist.

Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch spätestens bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Ent­scheidend ist dann, dass Sie ihn innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug stellen.

Die Ein­kommens­grenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haus­halts­einkommen – für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro.

Beispielrechnung

Anzahl der Kinder Höhe des Baukindergelds
(12.000
 Euro pro Kind)
Maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen
1 12.000 Euro 90.000 Euro
2 24.000 Euro 105.000 Euro
3 36.000 Euro 120.000 Euro

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Ihr nächster Schritt

Das Bau­kinder­geld kann über die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater.

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